UVB Melioration Brislach BL (2014-2015)

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit ist bei allen Gesamtmeliorationen Pflicht, die eine Fläche von mindestens 400 ha umfassen. Für alle relevanten Umweltbereiche werden die Auswirkungen aufgezeigt und die entsprechenden Optimierungsmassnahmen formuliert, damit die gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen Umweltbereichen eingehalten werden. Unter Einhaltung dieser Massnahmen wird die Gesamtmelioration gesamthaft als umweltverträglich beurteilt. Insgesamt führt das Projekt zu erheblichen Verbesserungen insbesondere in Bezug auf Natur und Landschaft und Oberflächengewässer. oekoskop hat den Umweltverträglichkeitsbericht für die Gesamtmelioration Brislach erstellt.

 Link: http://www.melioration-brislach.ch/unterlagen/gen

 Auftraggeber: Meliorationsgenossenschaft Brislach/Zwingen

Projektleitung: Monika Martin Regina Jöhl, Mitarbeit: Guido Masé